Wir bearbeiten Ihr arbeitsrechtliches Problem zügig und komplikationslos.

Was Sie tun müssen:

Vervollständigen Sie bitte den Aufnahmebogen Kündigungsschutz und/oder Vergütungsrückstände und senden diese/n unterschrieben mit der ebenfalls unterschriebenen Vollmacht im Original per Post an:

Büro Waren
Siegfried-Marcus-
Straße 45
17192 Waren (Müritz)
Büro Malchin
Walter-Block-Straße 13
17139 Malchin
Büro Neubrandenburg
Südbahnstraße 2 17033 Neubrandenburg

Sofern die Bewilligung von Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe in Betracht kommt, senden Sie bitte zusätzlich die entsprechenden Antragsformulare Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe ausgefüllt, unterschrieben und mit den entsprechenden Belegen versehen ebenfalls per Post an eine der vorgenannten Kanzleien.

Was wir für Sie tun können:
- Wir machen Ihre Ansprüche außergerichtlich und/oder gerichtlich geltend.
- Wir erheben Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.
- Wir beantragen für Sie Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe.
- Wir holen für Sie die Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
- Wir informieren Sie laufend über den Sachstand.
- Wir stehen selbstverständlich jederzeit für Rücksprachen zur Verfügung.

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