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1. Unsere Rechtsanwaltsfachangestellten

Die in unserem Büro tätigen Mitarbeiterinnen haben eine Ausbildung als Rechtsfachwirtin oder Rechtsanwaltsfachangestellte. Hierneben bilden wir ständig Rechtsanwaltsfachangestellte aus.

Die grundlegenden Arbeitsanweisungen sowie die Kontrolle der Tätigkeiten obliegen zwar den Rechtsanwälten; die Mitarbeiterinnen erledigen diese Arbeiten jedoch bis zur Unterschriftsreife im Regelfalle selbständig. Nur wenn (Rechts-) Probleme auftauchen, wird der Rechtsanwalt hinzugezogen.

2. Der Kontakt des Mandanten zu den Mitarbeiterinnen

Diese Fachkräfte stehen Ihnen während des laufenden Mandats ständig für Auskünfte und Rückfragen zur Verfügung. Allerdings ist es unseren Mitarbeiterinnen untersagt, Rechtsauskünfte zu geben. Dies ist die originäre Tätigkeit des Anwaltes.

Da eine jederzeitige Verfügbarkeit der Rechtsanwälte nicht herzustellen ist aufgrund der vielfältigen Termine anläßlich von Mandantenbesprechungen, bei Gericht etc., sind unsere Mitarbeiterinnen auch dann Ihre Ansprechpartner, wenn wir gerade nicht erreichbar sind. Soweit die Mitarbeiterinnen Ihre Probleme selbständig nicht lösen können und die Rechtsanwälte nicht sofort verfügbar sind, legen die Mitarbeiterinnen diesen einen Vermerk zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor, damit ein zeitnaher Rückruf von den Rechtsanwälten erfolgen kann.