Bau- und Architektenrecht

In diesem Rechtsgebiet vertritt sie in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Volker Weinreich, dem im Jahre 2006 aufgrund seiner besonderen praktischen Erfahrungen und seiner besonderen theoretischen Kenntnisse von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern die Bezeichnung " Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht " verliehen wurde.

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Volker Weinreich 2006 vom Bestellungs- und Benennungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein zum Schlichter nach der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten ( SOBau ) ernannt worden.

Die SOBau ist ein neues Instrumentarium zur wirtschaftlichen und interessenorientierten Beilegung von Baustreitigkeiten. Deren Ziel ist es, den an Bauvorhaben Beteiligten zu einer gütlichen, baubegleitenden, flexiblen, zügigen, kostengünstigen, zukunftsorientierten Beilegung von Konflikten aus Bauverträgen ohne die Einschaltung der überlasteten ordentlichen Gerichte zu verhelfen.

Schwerpunkte der außergerichtlichen Beratung und gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Bereiche:

  • Gestaltung der Verträge von Architekten, Handwerkern und Bauträgern
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Werkvertragsrecht
  • Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
  • Anspruchssicherung (Bauhandwerkersicherungshypotheken, Bauhandwerkersicherungsgesetz,Sicherheit nach § 17 VOB/B etc.)
  • Vergütungsanspruch (Werklohnklage) des Bauunternehmers
  • Honorarklage des Architekten
  • Klage des Bauherren gegen den Architekten (z.B. Schadensersatz)
  • Einwendungen gegen die Vergütung (z.B. Mangel, Verzugschaden, Vertragsstrafe)
  • Überprüfung von Vergabeentscheidungen
  • Schadensersatz wegen rechtswidriger Vergabeentscheidungen