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In unserem Hause
sind als Fachanwältinnen für Ehe- und Familienrecht tätig Frau
Rechtsanwältin
Özden Weinreich und Frau
Rechtsanwältin
Antjé Abel. Unsere Fachanwältinnen für
Familienrecht betreuen Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich
in folgenden Bereichen:
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Materielles
Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss
familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und
Steuerrecht,
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Recht
der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen
Lebenspartnerschaft
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familienrechtliches
Verfahrens- und Kostenrecht,
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internationales
Privatrecht im Familienrecht,
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familienrechtliche
Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung
Wir
bieten folgende Tätigkeiten an:
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Beratung
zur Eheschließung
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Vorgehen
bei Trennung und Durchführung der Ehescheidung
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Namensrecht
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Feststellung
der Vaterschaft sowie Anfechtung der Vaterschaft
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Adoption
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Regelung
der elterlichen Sorge bei verheirateten und auch bei nicht
verheirateten Eltern, bei Trennung und Scheidung
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Regelung
des Umgangsrechtes der Eltern und Dritter
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Überprüfung
und Geltendmachung von Kindes-, Trennungs- und nachehelichen
Ehegattenunterhalt
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Informationen
zum Versorgungsausgleich
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Ehewohnung
und Hausrat
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Güterrecht,
insbesondere Zugewinnausgleich bei Scheidung
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Gestaltung
von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen und
Trennungsvereinbarungen
Wir stehen Ihnen bei allen Problemen
im Zusammenhang mit dem ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften
sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Seite. Besonders berücksichtigt
werden die vielfältigen Beziehungen des Ehe- und Familienrechts zu anderen
Rechtsgebieten, wie dem Erbrecht, dem
Grundstücks- und Immobilienrecht,
dem Miet- und Pachtrecht etc.
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