Ehe- und Familienrecht

In unserem Hause sind als Fachanwältinnen für Ehe- und Familienrecht tätig Frau Rechtsanwältin Özden Weinreich und Frau Rechtsanwältin Antjé Abel. Unsere Fachanwältinnen für Familienrecht betreuen Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in folgenden Bereichen:

  • Materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht,

  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,

  • internationales Privatrecht im Familienrecht,

  • familienrechtliche Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung

Wir bieten folgende Tätigkeiten an:

  • Beratung zur Eheschließung

  • Vorgehen bei Trennung und Durchführung der Ehescheidung

  • Namensrecht

  • Feststellung der Vaterschaft sowie Anfechtung der Vaterschaft

  • Adoption

  • Regelung der elterlichen Sorge bei verheirateten und auch bei nicht verheirateten Eltern, bei Trennung und Scheidung

  • Regelung des Umgangsrechtes der Eltern und Dritter

  • Überprüfung und Geltendmachung von Kindes-, Trennungs- und nachehelichen Ehegattenunterhalt

  • Informationen zum Versorgungsausgleich

  • Ehewohnung und Hausrat

  • Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich bei Scheidung

  • Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen und Trennungsvereinbarungen

Wir stehen Ihnen bei allen Problemen im Zusammenhang mit dem ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Seite. Besonders berücksichtigt werden die vielfältigen Beziehungen des Ehe- und Familienrechts zu anderen Rechtsgebieten, wie dem Erbrecht, dem Grundstücks- und Immobilienrecht, dem Miet- und Pachtrecht etc.