| Miet- und Wohnungseigentumsrecht |
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Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserem Hause als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Frau Rechtsanwältin Özden Weinreich zur Verfügung. Dezernatübergreifende Fälle werden von mehreren Rechtsanwälten unseres Hauses bearbeitet. Unsere Tätigkeit im Bereich des Mietrechts umfasst insbesondere das Wohnraummietrecht und das Gewerberaummietrecht. In letztgenanntem Bereich ist zudem die Unterscheidung erforderlich, ob es sich um Geschäftsräume handelt oder um andere nicht dem Wohnen dienende Mietobjekt. Auch der Pachtvertrag, auf den in weiten Teilen mietrechtliche Regelungen Anwendung finden, ist Bestandteil unserer Tätigkeit. Es ist zwingend erforderlich, die recht häufigen Gesetzesänderungen im Bereich des Mietrechts zu beachten sowie auch die sich ständig im Fluss befindliche Rechtsprechung im Wohn - und Gewerberaummietrecht zu verfolgen. Vertragliche Grundlage ist der Mietvertrag. Hierbei ist bedeutsam die Überprüfung der Wirksamkeit von mietvertraglichen Regelungen bzw. Klauseln. Auch hierbei ist insbesondere die vielfältige Rechtsprechung heranzuziehen. Vertritt Rechtsanwältin Weinreich den Vermieter, so sind dessen aus dem Mietverhältnis folgenden Rechte, wie etwa die Räumung nach vorangegangener Kündigung des Mietverhältnisses, der Anspruch auf Zahlung der Miete, das Mieterhöhungsverlangen, Modernisierungsmaßnahmen, etc., durchzusetzen. Vertritt Rechtsanwältin Weinreich den Mieter, sind häufig die vorbezeichneten Rechte abzuwehren. Des weiteren sind Mieterrechte durchzusetzen, wie etwa in der Mängelbeseitigungsanspruch, die Mietminderung, die Kündigung des Mietverhältnisses, die Rückzahlung einer unberechtigter Weise einbehaltenen Kaution, das Recht zur Untervermietung, etc. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist sodann die Erstellung oder auch Überprüfung von Mietverträgen, im Hinblick auf den beabsichtigten Vertragssschluss. Insbesondere im Gewerberaummietrecht nimmt die Überprüfung der möglichen Verletzung des Schriftformerfordernisses bei Mietverträgen mit bestimmter Laufzeit in Zusammenhang mit der etwaigen vorzeitigen Kündbarkeit einen besonderen Stellenwert ein. Unsere Tätigkeit im Bereich des Wohnungseigentumsrechts ist vielfältiger Art. Beispielhaft seien folgende Tätigkeiten aufgeführt: - Geltendmachung von rückständigem Wohngeld oder von Sonderumlagen, - Anträge auf Ungültigerklärung von Wohnungseigentümerbeschlüssen, - bauliche Maßnahmen in Wohnungseigentumsanlagen (Durchsetzung oder Abwehr), - Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, - Tätigkeiten für bzw. gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage, etc. |