Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht ist in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Sönke Brandt für Sie tätig.

Rechtsanwalt Brandt berät und vertritt Sie vor Gerichten, insbesondere in nachfolgenden Versicherungszweigen:

1. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung)

2. Rechte privater Personenversicherungen (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),

3. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),

4. Rechtsschutzversicherungsrecht

Das umfangreiche Versicherungsrecht ist oftmals unverständlich formuliert und für den Laien deshalb fast nicht durchschaubar. Im Versicherungsfall ist man jedoch auf die Leistung durch den Versicherer in einem akzeptablen Zeitraum angewiesen. Unnötige zeitliche Verzögerungen durch den Versicherer können zu einem großem Problem werden. Der eigene Versicherer wird in diesem Fall zum Gegner. So wie sich dieser seiner Rechtsabteilung bedient, sollten Sie kompetente Rechtsberatung für sich in Anspruch nehmen.